Zusatzbestimmungen zu den AGB

Reederei Spreetours - Bereich Charter

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours gelten auch für den Bereich Charter.

Mündliche Absprachen sind im Nachgang von der Reederei Spreetours schriftlich niederzulegen, erfolgt dies nicht, sind diese ohne Bestand.

Ziffer 1.

Der Charterpreis zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer ist wie im Vertrag vereinbart ohne Abzug zu begleichen. Eine Anzahlung kann im Angebot oder im Vertrag von der Reederei Spreetours gefordert werden. Ist der Charterpreis oder die Anzahlung nicht wie im Vertrag vereinbart zum angegebenen Termin ohne Abzug bezahlt oder auf das Konto der Reederei Spreetours überwiesen, so hat die Reederei Spreetours das Recht, diese Veranstaltung abzusagen. Der Charterpreis ohne Abzug sowie entstandene Kosten für die Reederei Spreetours wie zum Beispiel Sonderleistungen und in der Gastronomie (insbesondere das Buffet) sind vom Veranstalter zu bezahlen und werden von der Reederei Spreetours in Rechnung gestellt. Wir bitten bei Überweisungen auf das Konto der Reederei Spreetours zur Überprüfung des Rechnungseingangs den Kontoauszug mitzubringen. Wird das Angebot zum festgelegten Termin nicht schriftlich oder per Fax bestätigt, ist dieses Angebot nicht mehr gültig. Ist das Angebot zum festgelegten Termin schriftlich oder per Fax bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Charterkunde und Reederei.

Ziffer 2.

Sonderleistungen im Charterbereich des Fahrgastschiffes werden getrennt im Vertrag aufgelistet, zum Beispiel Anlegegebühren, Schleusengebühren, Kosten für An-/ Abfahrt vom Heimathafen zum Abfahrts-/ Ankunftsort der Chartertour, Kosten für eine Stadtbilderklärung oder Ähnliches.

Ziffer 3.

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, der in schriftlicher Form vorliegen muss, berechnet die Reederei Spreetours anstatt des Charterpreises zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer eine Stornierungsgebühr:

  • bis einschließlich 14 Tage vor Fahrtantritt 50% des Beförderungsentgeltes
  • bis einschließlich 7 Tage vor Fahrtantritt 75% des Beförderungsentgeltes
  • ab dem 3 Tag vor Fahrtantritt 100% des Beförderungsentgeltes

Ziffer 4.

Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger als durch die pauschalen Stornokosten berechnet.

Ziffer 5.

Veranstaltungen mit Live-Musik an Bord sind bei der GEMA, Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße7, 10787 Berlin rechtzeitig vor Stattfinden der Veranstaltung anzumelden.

Ziffer 6.

Die Allgemeinen Fahrbedingungen gelten auch für Chartertouren.

Ziffer 7.

Bei Veranstaltungen ist auf das Einhalten der Lärmschutzverordnung (LärmVO) zu achten.

Ziffer 8.

Die Rechnungen für Gastronomie und Sonderleistungen in der Gastronomie und die Sonderleistungen im Charterbereich sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Konto der Reederei Spreetours zu überweisen.

Ziffer 9.

Der Veranstalter muss der Reederei Spreetours die endgültige Zahl der Teilnehmer und das zu bestellende Buffet spätestens 10 Tage vor Fahrtantritt mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für Reduzierungen von gemeldeten Personenzahlen unter 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Reederei Spreetours dem Auftraggeber 50% der vereinbarten gastronomischen Leistungen, bei Unterschreitung von 24 Stunden berechnet die Reederei Spreetours 100 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen.

Ziffer 10.

Bei Überschreitung der Personenzahl übernimmt die Reederei Spreetours keine Gewähr für die Quantität der Veranstaltung bezüglich der Speisen- und Getränkeversorgung, sowie der personellen Betreuung der Veranstaltung.

Ziffer 11.

Wünscht der Veranstalter mehr Personal als erfahrungsgemäß von der Reederei Spreetours eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.

Ziffer 12.

Sonderleistungen der Gastronomie müssen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Reederei Spreetours schriftlich mitgeteilt werden (zum Beispiel Stofftischdecken oder Blumengestecke auf Tischen usw.).

Ziffer 13.

Pauschalveranstaltungen werden auf Schiffen der Reederei Spreetours nicht durchgeführt.

Ziffer 14.

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies die Reederei Spreetours zu verantworten hat, so behält die Reederei Spreetours den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist bis 10 Tage vor der Fahrt kostenfrei. Bei Stornierungen vom 9. bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung berechnet die Reederei Spreetours eine Vergütung von 50 % der vereinbarten Leistungen. Bei Stornierungen, die weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnet die Reederei Spreetours 100 % der vereinbarten Leistungen. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger als durch die pauschalen Stornokosten berechnet.

Ziffer 15.

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso die Haftung zu übernehmen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Reederei Spreetours kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Schiffe vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der Reederei Spreetours abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfalle kann die Reederei Spreetours die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Die Reederei haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Ziffer 16.

Soweit die Reederei Spreetours für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Reederei Spreetours im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Reederei Spreetours von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Ziffer 17.

Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung der Reederei Spreetours. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen der Reederei Spreetours beeinträchtigt, so hat die Reederei Spreetours das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden 100 % der vereinbarten Leistungen und der Charterpreis in Rechnung gestellt.

Ziffer 18.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann dafür eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr oder ein Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit der Reederei Spreetours.

Ziffer 19.

Hat die Reederei Spreetours begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann die Reederei Spreetours die Veranstaltung absagen.

Ziffer 20.

Der Erfüllungsort ist Berlin.

Ziffer 21.

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Reederei gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen der Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ziffer 22.

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von der Reederei Spreetours auf Verlangen ausgehändigt.

Ziffer 23.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours
Stand 31.10.2018

Reederei Spreetours
Geinsheimer Weg 37
12559 Berlin

Tel.: +49 (30) 47033880
info@spreetours.de