Allgemeine Fahrbedingungen

Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen. Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen (z.B. Mindestteilnehmerzahl von min. 20 Personen oder technische Gründe an Bord) kann eine Fahrt geändert oder abgebrochen werden. Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.

Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung unbedingt Folge zu leisten.

Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an Bord zu lösen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder dem Schiffspersonal, bei Überschreiten der Zielstrecke, unaufgefordert nachgelöst werden. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und dem Personal der Reederei Spreetours auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur für eine Fahrt und am Tag der Lösung gültig. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von 20,00 € zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzpreises hat sofort zu erfolgen.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen, die im Fahrplan als ermäßigungsberechtigt gelten, beziehen sich immer auf den regulären Fahrpreis (Normalfahrpreis für Erwachsene). Ermäßigungen für Rentner sind eine Altersermäßigung ab vollendetem 65. Lebensjahr. Es gilt immer nur eine Ermäßigung, eingeschlossen Ermäßigungen für Onlinereservierungen.

Gutscheine jeglicher Art gelten immer für das betreffende Jahr, eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit sind ausgeschlossen.

Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt des Fahrgastes von der Reederei nicht erstattet.

Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtstelle Plänterwald verkauft sind. Onlinereservierungen sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen.

Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist.

Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.

Sperrige Gepäckstücke oder Fahrräder können nur, soweit Platz vorhanden ist, mit befördert werden. Ausgeschlossen sind alle feuergefährlichen Gegenstände.

Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Reederei abzugeben.

Die Reederei haftet nicht für Garderobe oder an Bord verlorene Sachen oder Gegenstände.

Für Beschädigung an den Landebrücken (Steganlagen), Schiff, Einrichtungen, Inventar usw. haftet auch ohne Nachweis des Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffscharter haftet der Veranstalter.

Die Reederei ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen (z.B. Maulkorbzwang) zu überwachen.

Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.

Mündliche Nebenabsprachen sind im Nachgang schriftlich niederzulegen. Erfolgt dies nicht, sind diese ohne Bestand.

Es gelten an Bord die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours.

Reederei Spreetours
Geinsheimer Weg 37
12559 Berlin

Tel.: +49 (30) 47033880
info@spreetours.de