Abstandsregelungen
Es sind weiterhin die 1,50 m Mindestabstand für die Kontaktbeschränkung zu anderen Fahrgästen, die nicht zum eigenen Haushalt oder 2. Befreundeten/Verwandtenhaushalt gehören, notwendig. Es werden zur Einhaltung der Kontaktverbote sowie der Mindestabstände weniger Tickets verkauft als Sitzplätze verfügbar sind. Wo immer dies möglich ist, weisen wir über Aushänge und Aufkleber auf dem Boden auf den Mindestabstand hin.